Schöffenwahl 2023

Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöff(inn)en für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Derzeit werden in allen Gemeinden Vorschlagslisten aufgestellt, aus denen anschließend durch einen jeweils beim zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Ulm und Landgericht Ulm als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig bei seiner Wohnort-Gemeinde bewerben. Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Weitere Informationen zur Schöffenwahl finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de.
Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen sich bitte bis spätestens 30.04.2023 mit unten stehendem Formular bei der Gemeinde Lonsee, Frau Botzenhardt (botzenhardt(@)lonsee.de), Tel: 07336/8130.
Interessenten für das Amt eines Jungendschöffen richten ihre Bewerbung bitte an das Jugendamt des Landkreises Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 20 in 89070 Ulm.