Gemeinde Lonsee

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Ortskernsanierung Lonsee im Rahmen des Landesprogramms "Städtebauliche Sanierung"

Das Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg leistet einen bedeutenden Beitrag zur Behebung städtebaulicher Missstände und damit zur Entwicklung der Gemeinde Lonsee.

Sanierungsgebiet "Ortskern III"

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern III“

Die Gemeinde Lonsee wurde zum 01.01.2022 mit der bereits dritten Sanierungsmaßnahme vom Land Baden-Württemberg in ein Städtebauförderungsprogramm, das Landessanierungsprogramm (LSP), aufgenommen.
Die Gemeinde Lonsee war in der Vergangenheit bereits mit den städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen „Ortskern Lonsee“ und „Ortskern II“ von 1995 bis 2021 in der Städtebauförderung vertreten. In diesen 26 Jahren wurden der Gemeinde bisher rund 5,1 Millionen Euro an Fördermitteln für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen vom Land Baden-Württemberg und vom Bund ausbezahlt.
Von diesen Fördermitteln konnten auch private Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen profitieren. Allein im Sanierungsgebiet „Ortskern II“ wurden rund 295.000 € an Fördermitteln für private Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen von der Gemeinde ausgezahlt.
Der Antrag zur Aufnahme in das LSP wurde von der Gemeinde Lonsee im Oktober 2021 gestellt. In Zusammenarbeit mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) wurden die nötigen Vorarbeiten zur Antragsstellung durchgeführt. Diese bestanden aus der Erarbeitung eines Gesamtörtlichen Entwicklungskonzepts (GEK) sowie eines gebietsbezogenen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) unter Beteiligung der Bürgerschaft.
Durch die erneute Aufnahme in das LSP kann die Gemeinde Lonsee die städtebauliche Entwicklung des Ortskerns weiter vorantreiben und die im GEK und ISEK mit der Bürgerschaft erarbeiteten Ziele umsetzen.

Gesamtörtliches Entwicklungskonzept (GEK):

Im Rahmen des GEK wurde die Gesamtgemeinde Lonsee mit ihren verschiedenen Ortsteilen in Themen wie soziale Infrastruktur, Bevölkerungsstruktur und –entwicklung, Wohnbauflächenpotentiale, Wirtschaft, technische Infrastruktur und Energie und Klimaschutz fundiert betrachtet und aus dem aktuellen Bestand und den generierten Prognosen übergeordnete Entwicklungsziele abgeleitet. Die Umsetzung dieser Entwicklungsziele ist für die erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung der Gesamtgemeinde als zentraler Ausgangspunkt außerordentlich wichtig. Beispielhaft zu nennen wären hier der Ausbau des Wohnraumangebots für sämtliche Bevölkerungsschichten, die Aktivierung von Leerständen und Baulücken, die fortlaufende städtebauliche Aufwertung der Ortsmitten von Lonsee und den Teilorten inkl. der Schaffung von Barrierefreiheit, die Stärkung der bestehenden Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe sowie die Unterstützung des Klimaschutzes durch energetische Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand, die Entsiegelung bzw. Reduzierung von versiegelten Flächen sowie der Ausbau der Solar-/Photovoltaiknutzung.

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), Vorbereitende Untersuchungen und Sanierungssatzung

Aus dem GEK wurde im Anschluss ein gebietsbezogenes ISEK abgeleitet. Im Gegensatz zum GEK bezieht sich das ISEK rein auf das Erneuerungsgebiet „Ortskern III“, das vom Gemeinderat festgelegt wurde. Das Gebiet wurde nochmals im Detail, bspw. durch Bestandsaufnahmen der Gebäudesubstanz, der vorhandenen Nutzungen im Gebiet, den Zustand der Verkehrs- und Freiflächen sowie mögliche Neuordnungsmaßnahmen untersucht.
Die aus den Bestandsaufnahmen im ISEK abgeleiteten Entwicklungsziele für das Gebiet im Ortskern von Lonsee wurden 2022 im Rahmen der Durchführung Vorbereitender Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) unter erneuter Beteiligung der Bürgerschaft aktualisiert und konkretisiert.
Die festgestellten städtebaulichen Missstände und Mängel im Gebiet sollen durch die Umsetzung der vom Gemeinderat beschlossenen Sanierungsziele in den nächsten 8 bis 10 Jahren behoben werden sollen.
Die Sanierungssatzung „Ortskern III“ sowie die Sanierungsziele wurden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 05.12.2022 beschlossen. Die Satzung ist mit ihrer Veröffentlichung am 15.12.2022 in Kraft getreten.
Zu den übergeordneten Sanierungszielen im Gebiet „Ortskern III“ zählen insbesondere die Aufwertung der bestehenden Gebäudesubstanz, die Schaffung von Wohnraum, die Modernisierung öffentlichen Gebäude, die Aufwertung des öffentlichen Raums, die Stärkung und Erweiterung des Nahversorgungsangebots sowie ökologische Maßnahmen als Beitrag zum Klimaschutz. Die konkreten Sanierungsziele wurden im Lonetalboten am 15.12.2022 veröffentlicht.


Satzung
Lageplan Sanierungsgebiet

Bewilligungsrichtlinien zur Förderung von Privatmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Ortskern III"

 

 

Bürgerbeteiligung im Rahmen des Antragsverfahren

Sanierungsgebiet Lonsee - Ortskern

Ortskernsanierung Teil I (bereits abgeschlossen):

Bewilligungszeitraum: 01.01.1996 bis 31.12.2003
Bewilligungszeitraum (Aufstockung): 01.01.2003 bis 31.12.2003
Zuwendungsbetrag: 1,38 Mio. Euro
Förderrahmen: 2,3 Mio. Euro

Ortskernsanierung Teil II (bereits abgeschlossen):

Bewilligungszeitraum: 01.01.2004 bis 30.04.2021
Zuwendungsbetrag:3,13 Mio. Euro
Förderrahmen: 5,21 Mio. Euro

Durchgeführte Maßnahmen

 

Ortskernsanierung Teil III:

Bewilligungszeitraum: 01.01.2022 - 30.04.2031
Zuwendungsbetrag: 1 Mio.€
Förderrahmen: 1,66 Mio. €
 

Sanierungsträger
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Matthias Weikert
Engelbergstraße 12
89077 Ulm
Tel.: 0731 602896-22

 

Die aktuellen Förderschwerpunkte in diesem Programm sind:

  • Stärkung bestehender Zentren, Sicherung und Erhalt historisch wertvoller Bausubstanz und Steigerung der Attraktivität für den Tourismus
  • Neustrukturierung und Umnutzung baulich vorgenutzter Brachflächen – z.B. Industrie- und Gewerbebrachen, bisher militärisch genutzter Gebäude und Liegenschaften, Bahnbrachen – für andere Nutzungen, insbesondere den Wohnungsbau, Gewerbe und hochwertige Dienstleistungen
  • Sicherung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfelds
  • Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel (z. B. Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum)
  • Stabilisierung und Aufwertung von Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf
  • ganzheitliche ökologische Erneuerung mit den vordringlichen Handlungsfeldern Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivierung der Naturkreisläufe in den festgelegten Gebieten.

Weitere Informationen zum Thema Ortskernsanierung

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bürgermeisteramt Lonsee, Herrn Bürgermeister Jochen Ogger, Tel.: 07336 81-12 oder per E-Mail: ogger(@)lonsee.de
oder
bei Herrn Matthias Weikert, Projektleiter LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Regionalbüro Ulm, Engelbergstraße 12, 89077 Ulm. Telefon: 0731 602896-24, Telefax: 0731 602896-28,
Mobil: 015153335230, mailto: matthias.weikert(@)lbbw-im.de. Homepage: http://www.kommunalentwicklung.de