Gemeinde Lonsee

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Lonsee informiert

Hundehalter

Gehst du mit dem Hund spazieren,
ist er an der Lein´zu führen.
Geht nach hinten was verloren,
bist Du zum Sammeln auserkoren.
Ist Dir das alles ganz egal,
kostet´s Bußgeld – voll Normal!
 
Liebe Hundehalter,
bitte halten Sie sich an die geltende Leinenpflicht, die Pflicht zur Einsammlung der Hinterlassenschaften Ihres Hundes nach § 12, Polizeiverordnung der Gemeinde Lonsee.
Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Ortes gilt die Verpflichtung zur Einsammlung der Hinterlassenschaften des eigenen Hundes.
Sollte kein Behälter zur Entsorgung in der Nähe zur Verfügung stehen, so müssen die Hundekotbeutel zu Hause entsorgt werden.
Bei Verstößen droht die Verhängung von Bußgeldern. Wir bitten um Beachtung! Vielen Dank!
Ihre Gemeindeverwaltung
Fachbereich II