Lonsee informiert
Die Grundsteuer in Lonsee ab 2025
Wesentliche Änderungen zum 01.01.2025:
Der Grundsteuerbescheid für 2025 basiert auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hat.
- Die Ermittlung des Grundsteuerwertes basiert auf der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert (Stand 01.01.2022) der vom Gutachterausschuss Ehingen festgelegt wurde und einsehbar ist unter www.gutachterausschuesse-bw.de.
Der Wert des Gebäudes auf dem Grundstück ist dabei nicht relevant.
- Die Ermittlung des Grundsteuerbetrages erfolgt wie bisher in einem dreistufigen Verfahren:
- Im ersten Schritt, dem Bewertungsverfahren, stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids.
- Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf Grundlage des Grundsteuerwertes der Messbetrag ermittelt. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids.
- Im dritten und letzten Schritt errechnet die Gemeinde die Grundsteuer, in dem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert.
Dieser beträgt bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 450% und bei der Grundsteuer B (Grundvermögen) 350%.
Durch den Grundsteuerbescheid der Gemeinde wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt.
Weitere Informationen sind unter www.Grundsteuer-BW.de verfügbar.
Alle Grundstückseigentümer erhalten den Jahresbescheid 2025 per Post im Januar 2025 zugestellt.
Den Jahresbescheiden ist zudem eine landesweit einheitliche Beilage mit ausführlicher Erläuterung beigefügt.