Gemeinde Lonsee

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Lonsee informiert

Die Grundsteuer in Lonsee ab 2025

Wesentliche Änderungen zum 01.01.2025:
Der Grundsteuerbescheid für 2025 basiert auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hat.

  • Die Ermittlung des Grundsteuerwertes basiert auf der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert (Stand 01.01.2022) der vom Gutachterausschuss Ehingen festgelegt wurde und einsehbar ist unter www.gutachterausschuesse-bw.de.

Der Wert des Gebäudes auf dem Grundstück ist dabei nicht relevant.

  • Die Ermittlung des Grundsteuerbetrages erfolgt wie bisher in einem dreistufigen Verfahren:
  1. Im ersten Schritt, dem Bewertungsverfahren, stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids.
  2. Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf Grundlage des Grundsteuerwertes der Messbetrag ermittelt. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids.
  3. Im dritten und letzten Schritt errechnet die Gemeinde die Grundsteuer, in dem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert.

Dieser beträgt bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 450% und bei der Grundsteuer B (Grundvermögen) 350%.
Durch den Grundsteuerbescheid der Gemeinde wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt.
 
Weitere Informationen sind unter www.Grundsteuer-BW.de verfügbar.
Alle Grundstückseigentümer erhalten den Jahresbescheid 2025 per Post im Januar 2025 zugestellt.
Den Jahresbescheiden ist zudem eine landesweit einheitliche Beilage mit ausführlicher Erläuterung beigefügt.