Gemeinde Lonsee

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Baugebiet an der Lone

Neues zum Bürgerentscheid  - Die wichtigsten Fragen und unsere Antworten
 
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vergangene Woche hat die Bürgerinitiative die Unterschriftenliste zur Durchführung eines Bürgergehrens bzw. eines Bürgerentscheids abgegeben.
Derzeit ist die Prüfung noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass die notwendigen 7 % Unterschriften erreicht wurden, so dass nun ein Bürgerentscheid die Entscheidung über das geplante Baugebiet bringen wird. Der Gemeinderat wird im Mai über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden.
Nachdem immer wieder Fragen an die Verwaltung herangetragen werden, möchten wir Ihnen nochmals den aktualisierten Fragen- und Antwortkatalog zur Verfügung stellen. Desweiteren möchten wir Sie jetzt bereits informieren, dass es noch eine gemeinsame Informationsbroschüre (Bürgerinitiative und Gemeinde) geben wird.
 
Warum plant die Gemeinde ein Baugebiet im Landschaftsschutzgebiet?
Mit der Ausweisung des Baugebiets möchten wir den Ortskern stärken, die Altersstruktur verjüngen und den Kernort attraktiver gestalten. Ebenso kommen wir der Aufforderung der Landesregierung nach, innerörtliche Entwicklungspotenziale zu aktivieren. (Leitgedanke des Förderprogramms „ Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur)
 
Wie groß ist der Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet Lonsee?
Das Landschaftsschutzgebiet Lonsee hat eine Größe von 2.280 ha. Für die Ausweisung des Baugebiets sollen ca. 1,5 ha aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden. Dies entspricht 0,07 % der Gesamtfläche.
Die herauszunehmende Fläche wird derzeit als Ackerbaufläche intensiv landwirtschaftlich genutzt.
 
Gibt es Kompensationsflächen für die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet?
Die Gemeinde Lonsee verpflichtet sich im Gegenzug, bebaubare Flächen im Bereich „Steinige Äcker“ (nördlich des Venzenwegs) aus dem Flächennutzungsplan zu streichen. Dort befinden sich wertvolle Biotope und Feldgehölze. Die Maßnahme wird übrigens vom BUND Lonsee und dem Naturschutzbeauftragten von Lonsee ausdrücklich unterstützt!!!
 
Wird in die Uferbereiche der Lone baulich eingegriffen?
Nein, ein öffentlicher Grünstreifen dient als grüner Puffer zwischen Lone und Bebauung. Ferner sollen auch die bestehenden Fuß- und Radwege entlang der Lone erhalten werden.
 
Was hat das Baugebiet mit der möglichen Ausweisung des Lonetals zum Weltkulturerbe zu tun?
Die Landesregierung hat den Antrag gestellt, die Fundhöhlen im Ach- und Lonetal mit dem Prädikat „Weltkulturerbe“ auszuzeichnen. Im geplanten Baugebiet befindet sich keine ausgewiesene Fundhöhle.
 
Welchen Geltungsbereich hat der Bebauungsplan
Der Bebauungsplan umfasst das landwirtschaftliche Anwesen der Familie Buntz, den bereits erwähnten Acker sowie die Gewächshäuser der Gärtnerei Bendel. Der Bebauungsplan trägt den Namen „An der Lone“ und beinhaltet das neue Zentrum sowie ca. 26 Bauplätze.
 
Wie sieht das neue Zentrum aus?
Das Zentrum besteht nach den jetzigen Planungen aus drei Gebäuden und einem zentralen Platz. Das Projekt wird von unserem örtlichen Bauunternehmer Sieghart Granat finanziert und bebaut. Dies wurde vom Gemeinderat  so beschlossen. Zentraler Bestandteil des Konzeptes ist die Schaffung von „Betreuten Wohnungen“ mit einer integrierten Tagespflege. Ferner sollen dort auch in verträglicher Weise gewerbliche Einheiten und private Wohnungen entstehen. Die Präsentation der Pläne erfolgt zu gegebener Zeit in einer weiteren Informationsveranstaltung.
 
Wäre das Zentrum von einem möglichen negativen Bürgerentscheid betroffen?
Ja. Die Unterschriftenaktion richtet sich gegen den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans. Da das Zentrum im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt, wäre keine Genehmigungsfähigkeit in diesem Verfahren gegeben.
Die Gemeinde müsste für das Zentrum nach einem negativen Bürgerentscheid   einen eigenen Bebauungsplan aufstellen. Dies würde neben den zusätzlichen Planungskosten auch einen weiteren Zeitverlust von mehreren Monaten bedeuten.
 
Ist im Baugebiet eine Auffüllung geplant.
Der Straßenkörper soll bis maximal 1,50 m zum jetzigen Bestand mit einer Auffüllung angehoben werden. Da das Gelände in Richtung Lone abfällt, ist dies im Endzustand kaum mehr auszumachen. Durch die Anhebung des gesamten Baugebiets wird vor allem erreicht, dass beim Bau die wasserführenden Schichten nicht tangiert werden.
Für die Auffüllung werden ca. 15.000 bis 20.000 cbm Auffüllmaterial benötigt. Da beim Aushub der Baugruben fast kein Material mehr abgefahren werden muss, gleicht sich die Transport- und LKW-Bilanz fast vollständig aus.
 
Gibt es durch die Auffüllung eine Vernässung der Anliegergrundstücke bzw. werden Hangwasserquellen abgegraben.
Das künftige Baugebiet hat durch seine Regenwasser- und Abwasserleitungen sowie durch das Einbringen von Schotterschichten in der Straße und in  den Bauplätzen eine deutlich bessere Drainagewirkung wie der bisher vorhandene Tallehm.
Ein hydrologisches Gutachten wird zudem weitere Handlungsempfehlungen für die Erschließungsarbeiten aufzeigen.
Die Gemeinde hat mittlerweile dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Hier schlagen weitere 8.000 Euro zu Buche.
 
Welche Kosten belasten den Steuerzahler, wenn das Projekt nicht zustande kommt?
Wir beziffern die reinen Planungskosten auf rund 120.000 Euro. Hinzu kommen die gesamten Grunderwerbskosten, die bei ca. 1,1  Mio Euro liegen.
Nicht mitgerechnet sind die Baukosten für das neue Zentrum.
Das gesamte Projekt hat ein Auftragsvolumen incl. Erschließung von 3,3 Mio Euro.
Für die Durchführung des Bürgerentscheids rechnet die Gemeinde mit Kosten in Höhe von 5.000 Euro
 
Wie groß ist das Interesse an den Bauplätzen.
Obwohl die Gemeinde bisher überhaupt keine Werbung gemacht hat, ist das Interesse an den Bauplätzen gigantisch. Vor allem junge einheimische Paare und Familien, die bisher schon im alten Ortskern gelebt haben oder dort aufgewachsen sind, wollen dort bauen. Auch in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und des Bauplatzpreises von 170 Euro/qm. Derzeit übersteigt das Interesse die Anzahl der Bauplätze. Auch die betreuten Wohnungen werden sehr stark nachgefragt.
 
Wie läuft das Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid ab.
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.12.2015 ist es überhaupt möglich, ein Bürgerbegehren gegen einen Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans zu starten.
Das Bürgerbegehren muss nur von 7 % der Bürger unterzeichnet sein. Dies sind  derzeit  272 Unterschriften. Dieses Quorum wurde erreicht.
Das Bürgerbegehren mündet nun in einen Bürgerentscheid mit vermutlich folgender Fragestellung“ Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans für Gebiete, die im heutigen Landschaftsschutzgebiet Lonetal liegen“.
 
Wenn Sie also gegen das Projekt sind, müssen Sie mit Ja antworten.
 
Falls Sie für das Projekt sind, müssen Sie mit Nein stimmen.
 
Die Fragestellung bezieht sich zwar explizit nur auf einen Bebauungsplan, der im Landschaftsschutzgebiet liegt. Da aber der Aufstellungsbeschluss in der Sitzung am 18.01.2016 über das gesamte Gebiet gefasst wurde, ist demnach die gesamte Planung betroffen.
Der Bürgerentscheid ist dann erfolgreich und damit bindend, wenn bei der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmzettel (über 50 %) „Ja“ angekreuzt ist und diese Mehrheit mindestens 20 % (derzeit 776 Wahlberechtigte) aller Stimmberechtigten beträgt. Ist dies nicht der Fall, ist das Bürgerbegehren gescheitert.
 
Wer darf wählen?
Es dürfen alle Bürger der Gesamtgemeinde wählen, die entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU haben und das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
 
Ihr Jochen Ogger
Bürgermeister