Gemeinde Lonsee

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Grundsteuerreform - Neue Bodenrichtwerte

Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz?
Dann müssen Sie bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung abgeben.

Hierzu benötigen Sie Ihre Grundstücksfläche sowie den aktuellen Bodenrichtwert zum 31.12.2021. Dieser wird allerdings erst ab Ende Juni/Anfang Juli 2022 vom zuständigen Gutachterausschuss beschlossen werden. Bitte warten Sie daher die Aktualisierung der Bodenrichtwerte ab!

Nähere Informationen erhalten Sie durch die Merkblätter sowie u.a. auf https://www.elster.de/eportal/infoseite/grundsteuerreform
bzw. bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Das beigefügte Erklärvideo erleichtert das Ausfüllen in Elster:  Hier gehts zum Erklärvideo!

Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Grundsteuerbescheid 2022. 

Allgemeine Informationen
Beilage Grundsteuerbescheid 2022
 

 

Auskünfte über die Bodenrichtwerte in der Gemeinde Lonsee erhalten Sie über den Gemeinsamen Gutachterausschuss des Alb-Donau-Kreises bei der Stadt Ehingen.
Hier kommen Sie zur Übersicht.

Definition der Abkürzungen im Bodenrichtwertstempel

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen

Alle Städte und Gemeinden des Alb-Donau-Kreises haben sich zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Geschäftsstelle bei der Stadt Ehingen zusammengeschlossen. Diese Bündelung der 55 einzelnen Kommunen stärkt die fachliche Kompetenz im Bereich der Grundstücksbewertung, ermöglicht eine qualifiziertere Marktbewertung und lässt eine rechtssichere Ableitung der Bodenrichtwerte zu.

Auch die Gemeinde Lonsee gehört diesem Gremium an. Der lokale Gutachterausschuss beendete seine Tätigkeiten zum 31. Januar 2021. Ab dem 01. Februar 2021 hat der gemeinsame Gutachterausschuss dessen Aufgaben übernommen.

Die Führung einer Kaufpreissammlung, die Ermittlung von Bodenrichtwerten, die Erstellung von Gutachten, die Erteilung von Auskünften und weitere Verwaltungsaufgaben, wie diese im Baugesetzbuch geregelt sind, werden künftig über den gemeinsamen Gutachterausschuss abgewickelt.

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die dortige Geschäftsstelle:
www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss

Geschäftsstelle des
Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen
Lindenstraße 22-24
89574 Ehingen (Donau)
Tel. 07391 503-130
E-Mail:  gutachterausschuss(@)ehingen.de

Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer, die Interesse an der Bewertung ihres Objektes durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss haben, können sich gerne an Herrn Greiner, Tel. 07336/81-16 wenden.