Kommunale Wärmeplanung
Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb gilt es, das Klima zu schützen und eine gemeinsame Klimapolitik umzusetzen. Dabei spielen neben der internationalen und nationalen Ebene auch Baden-Württemberg und seine Städte und Gemeinden eine zentrale Rolle.
Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) setzt den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik im Land. Zentrales Element des Landesklimaschutzgesetzes sind die Klimaschutzziele. Danach soll der Treibhausgasausstoß des Landes bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 sinken und bis zum Jahr 2040 wird Netto-Treibhausgasneutralität angestrebt.
Im Jahr 2024 wurde vom Bund das Wärmeplanungsgesetz erlassen. Dieses Gesetz verpflichtet nun alle Gemeinden unabhängig von deren Einwohnerzahl, nicht nur die Stadtkreise und Großen Kreisstädte, zur Wärmeplanung. Für Gemeinden bis zu 100.000 Einwohnern sind die Wärmepläne bis spätestens 30. Juni 2028 zu erstellen.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Planungsinstrument zur Entwicklung einer klimaneutralen, effizienten und zukunftsfähigen Wärmeversorgung in unserer Kommune. Ein kommunaler Wärmeplan dient dabei als strategische Grundlage, damit unsere Kommune den Transformationsprozess systematisch steuern und fundierte Entscheidungen treffen kann. Er unterstützt darüber hinaus alle lokalen Akteurinnen und Akteure sowie Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bei ihren individuellen Investitionsentscheidungen.
Ein kommunaler Wärmeplan berücksichtigt lokale Gegebenheiten – darunter den Wärmebedarf, die vorhandene Versorgungsstruktur, Potenziale erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme – und bildet so den Weg hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung.
Die vier Grundelemente eines kommunalen Wärmeplans
1. Bestandsanalyse
Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.
2. Potenzialanalyse
Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme.
3. Aufstellung Zielszenario
Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit Zwischenzielen.
4. Wärmewendestrategie
Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre und einer Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.
Die ersten zwei Phasen des Wärmeplanungsprozesses – die Bestandsanalyse und die Potentialanalyse – wurden in der Gemeinde Lonsee erfolgreich abgeschlossen. Dabei wurden unter anderem folgende Aspekte untersucht und bewertet:
- Der bestehende Wärmebedarf und die aktuelle Versorgungssituation,
- Die Treibhausgasemissionen,
- Die lokal nutzbaren Potenziale für erneuerbare Wärmequellen und Energieeinsparungen.
Diese Analysen bilden die Grundlage für die weitere strategische Ausgestaltung der Wärmeversorgung in der Kommune. Ziel ist es, den vollständigen Wärmeplan bis Mitte des Jahres 2026 zu erstellen. Der Wärmeplan wird konkrete Handlungsoptionen, Prioritäten und Zeiträume für die Umsetzung der Wärmewende in unserer Kommune enthalten.
Die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans ist an die EnBW ODR vergeben. Das voraussichtliche Planungsende ist Mitte 2026. Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird durch den Projektträger Karlsruhe/Karlsruher Institut für Technologie (KIT) mit einem Fördersatz von 80 % unterstützt, der Förderbetrag beläuft sich hierfür auf 30.000 €.
Informationsveranstaltung am 25. Februar 2026
- Der “Kommunale Wärmeplan” der Gemeinde Lonsee wurde durch die EnBW ODR AG vorgestellt.
- Aktuelle Gesetzgebung sowie Fördermöglichkeiten in Sachen Heizen und Sanieren wurden durch die Regionale Energieberatung Ulm vorgestellt.
Präsentationsmaterial der Informationsveranstaltung:
Check dein Haus - Inwiefern betrifft die „Kommunale Wärmeplanung” mein Gebäude?
Öffentliche Auslegung des Entwurfsberichts
Die EnBW ODR GmbH hat in der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2026 den Entwurfsbericht zur Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt.
Der Entwurfsbericht wird nun gemäß den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme sowie zur Abgabe von Stellungnahmen bereitgestellt.
Mit der Kommunalen Wärmeplanung wird untersucht, wie die Wärmeversorgung im Gemeindegebiet künftig klimafreundlich, wirtschaftlich und sicher gestaltet werden kann. Der vorliegende Entwurfsbericht fasst die bisherigen Analysen und Ergebnisse zusammen und zeigt mögliche Perspektiven für die zukünftige Wärmeversorgung auf.
Dauer der öffentlichen Auslegung
Der Entwurfsbericht wird im Internet über die Homepage der Gemeinde Lonsee Kommunale Wärmeplanung - Lonsee vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 1. Juni 2026 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Lonsee, Hindenburgstraße 16, 89173 Lonsee, während den Öffnungszeiten in Papierform öffentlich ausgelegt.
Abgabe der Stellungnahme
Während der Dauer der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurfsbericht der Kommunalen Wärmeplanung abzugeben.
Für die Abgabe der Stellungnahmen stellt die Gemeinde ein standardisiertes Stellungnahmeformular zur Verfügung. Dieses dient der strukturierten Erfassung der Hinweise und erleichtert die Auswertung im weiteren Verfahren.
Stellungnahmen sind vorzugsweise per E-Mail an rathaus@lonsee.de oder schriftlich an Gemeinde Lonsee, Hindenburgstraße 16, 89173 Lonsee, zu übermitteln.
Bitte geben Sie in Ihrer Stellungnahme nach Möglichkeit an,
- auf welchen Abschnitt oder welche Seite des Entwurfsberichts sich Ihre Anmerkung bezieht und
- ob es sich um Hinweise, Anregungen oder Bedenken handelt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Hinweise
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Aus dem Wärmeplan ergeben sich keine unmittelbaren Rechte oder Verpflichtungen für einzelne Grundstücke oder Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ausschließlich zum Zweck der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Lonsee, den 28.04.2026
gez. Jochen Ogger, Bürgermeister