Aufhebung der Corona-Verordnung zum 01. März 2023
Die Landesregierung hat die Aufhebung der Verordnung
über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung
des Coronavirus (Corona-Verordnung) zum
1. März 2023 beschlossen.
Zum 01. März 2023 trat zudem die Corona-Verordnung
Schule außer Kraft. Für die Schulen ergeben sich daraus
allerdings nur wenige Änderungen, da die meisten
Regelungen wie die Masken- und die Testpflicht bereits
vorher beendet wurden.
Allerdings gilt noch bis 7.4.23 die Maskenpflicht bei Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der
Webseite des Landes Baden-Württemberg unter Rubrik
Coronavirus.
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