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Auswirkungen der Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg

Auswirkungen der Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg wurde im Blick auf die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren im Rahmen des sogenannten Virtuellen Bauamts Baden-Württemberg geändert. Diese Änderung trat am 25. November 2023 in Kraft. Die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ wird seit November 2022 von Pilotkommunen erprobt und dabei auch den landesrechtlichen Voraussetzungen angepasst. Seit Sommer 2023 laufen die ersten Tests unter Realbedingungen. Das Virtuelle Bauamt ist eine End-to-End-Lösung: Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung sollen alle Verfahrensschritte medienbruchfrei digital erfolgen. Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können.

Ab dem 14.04.2025 dürfen Bauanträge ausschließlich über das virtuelle Bauamt eingereicht werden.

Die wichtigsten Änderungen in der Landesbauordnung (LBO)

Das Einreichen

Ab Montag dem 14. April 2025 sind die Bauanträge ausschließlich über das Virtuelle Bauamt einzureichen. Per E-Mail eingereichte Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. Der Ein-reichende erhält automatisch einen Hinweis dazu.

Über folgenden Link gelangen Sie als Bauherr und Entwurfsverfasser zum Virtuellen Bauamt vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis:

https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-alb-donau/

Hinweise zur ViBa-BW