Neuer Service im Bürgerbüro
Ab sofort können Sie mit Ihrer EC-Karte im Bürgerbüro Ihre Zahlungen an die Gemeinde leisten (Ausweise, Gebühren, Steuern etc.).
Abfallgebühren
Die Abfallgebühren werden ab 2023 vom Landkreis erhoben und daher hier nicht aufgeführt. (siehe www.aw-adk.de)
Abwasser
Abwassergebühren | |
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Schmutzwassergebühr | 2,52 Euro/m³ |
Niederschlagswassergebühr | 0,75 Euro/m² versiegelte Fläche |
Informationen zur Abrechnung der Abwassergebühren
Warum gibt es die Abwassergebühr?
Das komplexe Abwassersystem in der Gemeinde Lonsee verursacht hohe Kosten. Über ein umfangreiches Kanalnetz wird Schmutz- und Niederschlagswasser über Regenrückhalte- bzw. Regenüberlaufbecken zur Kläranlage abgeleitet und dort gereinigt. Die Gemeinde Lonsee hat ein qualitativ hochwertiges System zur Beseitigung von Abwasser und Regenwasser geschaffen. Mit diesem System erfüllen wir selbst die strengsten Umweltvorschriften. Die Kosten hierfür werden über die Abwassergebühr auf die Gebührenpflichtigen umgelegt.
Warum hat sich der Maßstab der Gebühr geändert?
Bisher war es so, dass sich die Abwassergebühr nach der Menge des von Ihnen verbrauchten Wassers ergeben hat. Aufgrund eines Gerichtsurteils darf aber die Höhe der Abwassergebühr nicht mehr allein nach der Menge an bezogenem Wasser berechnet werden. Zukünftig muss auch berücksichtigt werden, wie viel Wasser von Ihrem Grundstück in öffentliche Abwasseranlagen der Gemeinde Lonsee gelangt (z.B. über Ihr Dach, Garagen oder andere bebaute Teile Ihres Grundstücks). Die neue Gebühr wurde eingeführt, um bei der Wassergebühr mehr Gerechtigkeit herzustellen. Daher wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 25.07.2011 eine neue Abwassersatzung beschlossen, die rückwirkend ab 01.01.2010 die Berechnung der Abwassergebühr neu regelt.
Keine zusätzliche Gebühr
Die gesplittete Abwassergebühr ist keine zusätzliche Gebühr. Die bisherige Gebühr wird lediglich in zwei Gebührenarten aufgeteilt, um damit die Abwassergebühr gerechter aufzuteilen. Die Gemeinde Lonsee erzielt durch die Umstellung keine Mehreinnahmen.
Wie werden künftig die Gebühren berechnet?
Rückwirkend ab 01.01.2010 wird daher die Abwassergebühr getrennt in einer Schmutzwassergebühr und einer Niederschlagswassergebühr erhoben. Grundlage für die Schmutzwassergebühr ist weiterhin die bezogene Menge an Frischwasser, die sich über den Wasserzähler ablesen lässt. Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,52 Euro je Kubikmeter Frischwasserbezug (Bisher 2,05 Euro je Kubikmeter Frischwasserbezug). Grundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die Größe der versiegelten, d.h. überbauten und befestigten Flächen. Dabei werden diejenigen Flächen berücksichtigt, auf denen das Niederschlagswasser nicht auf natürlichem Weg versickert, sondern zumindest teilweise in öffentliche Abwasseranlagen abgeleitet wird. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,75 Euro je Quadratmeter gebührenpflichtiger Fläche.
Wie wurde die gebührenpflichtige Fläche der Niederschlagswassergebühr ermittelt?
Die Gemeinde Lonsee hat mit einem aufwändigen Verfahren für Ihr Grundstück einen sogenannten Gebietsabflussbeiwert ermittelt. Dieser Gebietsabflusswert ist ein Wahrscheinlichkeitswert, der angibt wie stark Ihr Grundstück versiegelt ist. Wir haben dafür das Gemeindegebiet Lonsee in 5 repräsentative Gebiete mit Zonen gleicher Versiegelungsverhältnisse unterteilt. Um diese Einteilung so gerecht und so genau wie möglich zu machen, haben wir verschiedene Verfahren kombiniert. Wir haben digitale Flurkarten, Luftbilder, Kanalbestandspläne, computergestützte Berechnungen und Stichproben vor Ort zugrunde gelegt. Die Zonen der Gebietsabflussbeiwerte werden in einer Karte, der Gebietsabflussbeiwertkarte, dargestellt. Hierin sieht jeder Gebührenpflichtige, in welcher Zone sein Grundstück zugeordnet ist. Wir haben Ihr Grundstück somit einem Versiegelungsgrad zugewiesen.
Möglichkeit der Einzelveranlagung nach tatsächlichen Verhältnissen
Falls Sie der Meinung sind, dass diese Einschätzung nicht richtig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Sie können dann eine sogenannte Einzelveranlagung beantragen. Bei der Einzelveranlagung müssen alle Flächen aufgeführt werden, die an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen sind. Die angeschlossenen Flächen werden je nach Oberflächenbeschaffenheit bzw. der Art der Versiegelung mit unterschiedlichen Faktoren multipliziert. Ein Beispiel: Im Rasen versickert das Regenwasser vollständig. Diese Fläche wird also bei der Flächenberechnung nicht gezählt. Von Ihrer Garage jedoch wird das Regenwasser in das öffentliche Kanalnetz abgeleitet. Die Dachfläche wird daher zur überbauten und befestigten Fläche dazugezählt.
Faktor 0,9:
Vollständig versiegelte Flächen, z.B. Dachflächen (flach oder geneigt), Asphalt, Beton, Bitumen, fugenlose Plattenbeläge
Faktor 0,6:
Stark versiegelte Flächen, z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster
Faktor 0,3:
Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer (ab 10 cm Schichtstärke)
Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart, die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt.
Abwicklung der Jahresabrechnung ab dem Jahre 2010
Für den Gebührenpflichtigen erfolgt die Berechnung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2010 nachträglich im Rahmen der Abrechnung für 2011 als endgültige Abrechnung. Hintergrund: Für das Jahr 2010 erfolgte die Abrechnung der Abwassergebühren unter dem „Vorbehalt der Nachprüfung“, da die Umstellung auf gesplittete Abwassergebühren noch nicht berücksichtigt werden konnte. Somit erfolgt für das Abrechnungsjahr 2010 die Zuvielberechnung der bisherigen einheitlichen Schmutzwassergebühr als Gutschrift, die Erhebung von Niederschlagswasser wird nachberechnet.
Informationsbroschüre zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (PDF 634 KB)
Erhebungsbogen blanko(PDF 468 KB)
Erhebungsbogen zur Online-Berechnung (PDF 462 KB)
Erhebungsbogen (Beispiel) (PDF 132 KB)
Flächenerklärung (PDF 328 KB)
Merkblatt (PDF 53 KB)
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
Übersicht der Hebesätze, Steuern, Beiträge und Gebühren in Lonsee
Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) beeinflussen können. Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz). Die Gemeinde Lonsee erhebt aufgrund der derzeit gültigen Satzungen folgende Hebesätze und Gebühren:
Hebesätze
Grundsteuer A | 370 v.H. des Grundsteuermessbetrags |
Grundsteuer B | 350 v.H. des Grundsteuermessbetrags |
Gewerbesteuer | 340 v.H. des Gewerbesteuermessbetrags |
Fälligkeit Grundsteuer: 15.2, 15.5., 15.8., 15.11. oder am 1.7.
Grundsteuerreform - Neue Bodenrichtwerte
Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz?
Dann müssen Sie bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung abgeben.
Das Finanzamt versendete Briefe zur Grundsteuerreform. Dort werden Sie gebeten ab dem 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung abzugeben. Die Abgabefrist wurde auf den 31.01.2023 verlängert.
Hierzu benötigen Sie unter anderem den Bodenrichtwert. Der gemeinsame Gutachterausschuss für den Alb-Donau-Kreis mit Sitz in Ehingen hat zwischenzeitlich von verschiedenen Gemeinden die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 beschlossen und veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte der Gemeinde Lonsee sind nun auch dabei.
Sie können die Bodenrichtwerte auf den Portalen www.gutachterausschuesse-bw.de oder unter www.grundsteuer-bw.de einsehen.
Das beigefügte Erklärvideo erleichtert das Ausfüllen in Elster: Hier gehts zum Erklärvideo!
Zudem erhalten Sie Einsicht in die Bodenrichtwertkarte sowie den Bodenrichtwertstempel:
Bodenrichtwertkarte
Bodenrichtwertstempel
Hundesteuer
Ersthund | 96,00 Euro |
Weiterer Hund | 180,00 Euro |
Kampfhund | 492,00 Euro |
Weiterer Kampfhund | 612,00 Euro |
Wasserzins
Wasserzins | 2,39 Euro/m³ zzgl. 7% MwSt. |
Grundgebühr für Wasserzähler 3-5 m³ | 1,60 Euro/Monat zzgl. 7% MwSt. |
Fälligkeit: 30.3., 30.6., 30.9.