Gemeinde Lonsee

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Kommunales Agrarumweltprogramm – Anlage und Unterhaltung von Blühstreifen

Der Gemeinderat der Gemeinde Lonsee hat in seiner Sitzung am 26.01.2026 die Einführung des kommunalen Agrarumweltprogramms „Blühstreifen“ beschlossen. Blühstreifen schaffen artenreiche Lebensräume und Nahrungsangebote für Insekten und weitere Tierarten, tragen zur Vernetzung bestehender Biotope bei und unterstützen die Ziele der Biotopverbundplanung. Darüber hinaus verbessern sie die Bodenstruktur, wirken erosionsmindernd und leisten einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Gleichzeitig wird das Landschaftsbild aufgewertet und das Engagement der Landwirtschaft für den Natur- und Artenschutz sichtbar gemacht.

Grundlage des Programms ist die in den Jahren 2024 bis 2025 erarbeitete Biotopverbundplanung, in der zahlreiche wertvolle Kern- und Entwicklungsflächen auf der Gemarkung Lonsee identifiziert und Maßnahmenvorschläge erarbeitet wurden. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt auf freiwilliger Basis. Um insbesondere auf landwirtschaftlich genutzten Flächen Anreize zu schaffen, fördert die Gemeinde künftig die Anlage mehrjähriger Blühstreifen.

Gefördert werden Blühstreifen mit einer Mindestgröße von 0,1 Hektar, einer Maximalgröße von 0,7 Hektar sowie einer Mindestbreite vom 10 m sowie einer Standzeit von mindestens zwei Jahren. Die Förderung beträgt 1.800 Euro pro Hektar und Jahr, maximal können pro Betrieb bis zu 1.260 Euro pro Jahr beantragt werden. Voraussetzung ist die Verwendung von mehrjährigem, gebietsheimischem und standorttypischem Regiosaatgut gemäß der geltenden Förderrichtlinie. Für das Jahr 2026 stellt die Gemeinde insgesamt 10.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind landwirtschaftlichen Betrieben mit Betriebs- und Ackerflächen innerhalb der Gemeinde Lonsee.

Der Antrag muss zusammen mit einer Karte mit Lage und Größe des Blühstreifens bis zum 28. Februar 2026 bei der Gemeinde Lonsee eingereicht werden.

Blühstreifenförderung - Förderprogramm
Blühstreifenförderung - Information
Blühstreifenförderung - Antrag