Gemeinde Lonsee

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Zuschuss für steckerfertige PV Anlagen 2025

Freiwilliges Kommunales Förderprogramm 2025 für einen einmaligen Zuschuss für eine steckerfertige PV Anlage

Gute Nachrichten für all diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, sich eine steckerfertige Photovoltaikanlage (Mini-Solaranlage bzw. Balkon PV Anlage) anzuschaffen. Sowohl in einer Miet-, Eigentumswohnung als auch im eigenen Haus kann eine sogenannte Balkon PV Anlage einen ersten Schritt darstellen, um Teil der Energiewende zu werden.

Alle wichtigen Informationen zum kommunalen Förderprogramm finden Sie in der nachfolgenden Förderrichtlinie und dem Informationsblatt. Den Antrag stellen Sie ganz einfach mit Hilfe untenstehendem Formular.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können. Laden Sie dazu unbedingt die geforderten Dokumente hoch.

Förderrichtlinie

Informationsblatt

 

Ansprechpartnerin

Stefanie Binder

E-Mail: binder(@)lonsee.de

Tel. 07336/ 81- 34

 

Online Antragsformular

Antrag steckerfertige Photovoltaikanlage

Formular
Beantragt wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 100 € pro Modul für die Installation einer steckerfertigen Photovoltaikanlage. Förderfähig sind max. 2 Module mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 800 Watt.


Es können nur vollständige Anträge berücksichtigt werden, hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
-Kopie der Originalrechnung
-Kopie der Anmeldung der Anlage beim Marktstammdatenregister
-Foto der installierten Anlage
-(Bestätigung des Vermieters/der Eigentümergemeinschaft, bei nicht Eigentum)


Auszahlung Zuschuss
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Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die antragstellende Person versichert die Richtigkeit der oben gemachten Angaben.

Die antragstellende Person ist damit einverstanden, dass die Gemeinde Lonsee die hier erhobenen Daten zur Richtigkeit der oben gemachten Angaben speichert und weiterverarbeitet. Die Gemeinde Lonsee versichert, dass die oben genannten Daten nur zur Bearbeitung dieses Antrags verwendet werden. Die Informationspflichten gemäß Art. 13 DSVGO sind Bestandteil des Antrags.