Gemeinde Lonsee

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Kommunale Wärmeplanung

Durch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, das am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, werden auch Kommunen unter 10.000 Einwohnern verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen. Die Frist zur Erstellung ist der 30. Juni 2028.

Auch die Gemeinde Lonsee ist daran, eine kommunale Wärmeplanung für Lonsee und die Teilorte auf den Weg zu bringen. Die Gemeinde Lonsee hat hierfür im ersten Schritt einen Förderantrag beim Land BW gestellt, um einen Zuschuss für die Erstellung zu erhalten. Der Förderbescheid steht noch aus.