Gemeinde Lonsee

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Grüngutplatz Halzhausen

Der Alb-Donau-Kreis hat das Einsammeln und Befördern der Abfälle auf die Kreisgemeinden delegiert. Hierunter fallen auch stofflich verwertbare Abfälle wie z.B. Gartenabraum, welcher nach der Vereinbarung „in geeigneter Weisegetrennt erfasst und der Wiederverwertung zugeführt“ werden soll.
Zusätzlich wurde in einer weiteren Vereinbarung über die Behandlung und Verwertung pflanzlicher Abfälle zwischen dem Landkreis und den Gemeinden vereinbart, dass den Gemeinden die Grüngutverwertung ebenfalls als eigene Aufgabe übertragen wird.
Der auf den gemeindlichen Sammelplätzen (z.B. Grüngutplatz Halzhausen) anfallende Grünabfall wurde in der Vergangenheit überwiegend gehäckselt und auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht. Nach der Neufassung der Bioabfallverordnung ist dies seit dem 01.06.2012 grundsätzlich nicht mehr möglich, derzeit aber noch vom Landratsamt geduldet.
Seit Ende des Jahres 2015 liegt nun die Grüngutkonzeption des Alb-Donau-Kreises vor, in welchem die Rahmenbedingungen einer rechtskonformen Sammlung und Verwertung von Grünabfällen dargestellt sind. Das Landratsamt hatte nun alle Gemeinden im Alb-Donau-Kreis aufgefordert, eine entsprechende Konzeption vorzulegen. Gemeinsam mit einigen Gemeinden aus dem nördlichen Alb-Donau-Kreis und dem Maschinenring Ulm-Heidenheim wurde nun eine regionale Grüngutkonzeption entwickelt.
Der Maschinenring Ulm-Heidenheim hat auf dem bisherigen Grüngutplatz in Halzhausen einen zentralen Kompostierplatz errichtet, um auch das Grüngut der Nachbargemeinden verarbeiten zu können. In den Gemeinden werden Sammelplätze eingerichtet, die das Grüngut dann regelmäßig auf den zentralen Kompostierplatz nach Halzhausen anliefern. Die Zufahrt erfolgt größtenteils über das Gewerbegebiet Luizhausen Ost.
Zunächst soll dort das Grüngut verkleinert und mit dem Schredder auf Mieten zur Hauptrotte angesetzt werden. Die Rottezeit beträgt 60 Tage. Die Nachrotte beträgt ebenfalls 60 Tage. Nach abgeschlossener Rotte wird der Kompost abgesiebt und zur Verwertung bereitgestellt. Es ist geplant, den Kompost an landwirtschaftliche Betriebe in der Region gemäß den Bestimmungen der Düngeverordnung abzugeben.
Für die Gemeinde Lonsee liegt der Vorteil darin, dass der Zentrale Häckselplatz bzw. Grüngutplatz auch von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden kann. Für die Nutzung gibt es ein paar spezielle Regeln, die einzuhalten sind.
 
Hier sind die wichtigsten Regeln:
 
Kompostplatz Lonsee-Halzhausen
Auf diesem Kompostplatz darf nur tatsächliches Grüngut* aus privaten Haushalten der Gemeinde Lonsee (ohne Verpackung wie Säcke, Töpfe, Kübel, etc...) angeliefert werden!
Nur für Einwohner/innen der Gemeinde! Keine gewerbliche Anlieferung!
Anlieferzeiten nur Montag - Samstag
November-Februar    von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr!
März-Oktober             von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr!
Keine Anlieferung außerhalb der Anlieferzeiten, sowie an Sonn- und Feiertagen!
 
* Zugelassene Reststoffe zur Kompostierung:
Gras, Laub, Gehölzschnitt, Reste von Stauden, Beet- und Balkonpflanzen, Schnittblumen, Topfpflanzen, Gemüse- und Obstabfälle aus dem Garten, Gehäckseltes Stroh, zerkleinerte und unbehandelte Rinde und Holzabfälle.
 
Nicht zugelassene Reststoffe zur Grüngutkompostierung:
Gemüse- und Obstreste aus der Küche, Schalen von Südfrüchten, Tee- und Kaffeesatz, schadstoffbelastete Gartenabfälle, gekochte Essensreste, Teigwaren, Fleisch, Fett, Knochen, Brot, Eierschalen, befallene oder kranke Pflanzen und Pflanzenteile oder Kleintierstreu, Staubsaugerbeutel und -inhalt, Straßenkehricht, Papier, Papiertücher, Windeln, sonstige Materialien von außerhalb des Gartens (z.B. Stallmist, Haare etc...), behandeltes Holz, Leder, Gummi, Textilien, Chemikalien, Glas, Metalle, Kunststoffe, Verbundmaterialien, Erde (auch mit Grasbewuchs), Steine, Beton etc...!
 
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht! Der Kompostplatz wird überwacht! Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit Geldbußen geahndet!
Hinweisen und Anordnungen des Platzwartes und der Gemeindebediensteten ist unbedingt Folge zu leisten!
 
Betreiber des Komposplatzes ist die:
Agrar Dienstleistungs- GmbH
Kalmenbrunnenstraße 2/1
89129 Langenau
Tel: 07345 9691-0