Gemeinde Lonsee

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Lonsee informiert

Behinderung der Müllabfuhr durch parkende Fahrzeuge in der Schillerstraße

Am 16. April 2024 konnte die Müllabfuhr wegen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge in der Schillerstraße nicht durchge-
führt werden. Eine zweite Abholung lehnte das Entsorgungs-
unternehmen ab.Das Parken an engen Straßen ist bereits dann verboten, wenn
die Restfahrbahnbreite zwischen parkendem Fahrzeug und Randstein weniger als 3,05 m beträgt. Diese Regelungen der
Straßenverkehrsordnung (StVO) hat den Zweck, auch LKWs die Durchfahrt zu ermöglichen. Auch ist beim Parken gegenüber
von Straßeneinmündungen zu beachten, dass die Müllabfuhr ohne weiteres in die Straßeneimündung einfahren kann.
Bitte bedenken Sie, dass auch Feuerwehr und Notarzt durch parkende Fahrzeuge behindert werden. Dies kann bei einem
Einsatz, in dem es um Leben und Tod geht, fatal sein.
Fachbereich II-