Gemeinde Lonsee

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Lonsee informiert

Unterzeichnen von Nutzungsverträgen für die Errichtung von Windkraftanlagen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

liebe Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen,

die Verbandsversammlung des Regionalverbands hat in ihrer Sitzung am 09.12.2022 beschlossen, die Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan einzuleiten, um den notwendigen Ausbau der Windkraft in der Region zu beschleunigen. Ziel ist es, mindestens einen Flächenanteil von 1,8 % der Regionsfläche für die Windenergie zu sichern. Dies entspricht den Vorgaben des Bundes, die in dem seit 01.02.2023 in Kraft befindlichen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern festgeschrieben sind.
Vom 15. Mai 2023 bis zum 14. Juli 2023 fand daher ein informelles Beteiligungsverfahren für die Kommunen der Region statt. In dieser Zeit hat die Gemeinde Lonsee unter Beteiligung der jeweiligen Ortschafsträte und des Lonsee-Ausschusses eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. In dem ersten Entwurf hat der Regionalverband für die Gemeinde Lonsee insgesamt vier Potentialgebiete ausgewiesen. Aufgrund des ersten Entwurfs haben viele Projektentwickler bereits die Chancen genutzt und den Eigentümern dieser Flächen Nutzungsverträge für die Errichtung von Windkraftanlagen vorgelegt. Das Ziel der Projektentwickler ist es natürlich, diese Flächen langfristig zu sichern. Viele Vertragsentwürfe haben ganz unterschiedliche Konditionen und Bedingungen. Da das Verfahren beim Regionalverband erst im Entwurfsstadium ist und noch lange nicht abgeschlossen ist, kann ich den Eigentümern nur raten, noch keine Nutzungsverträge abzuschließen. Gerne stehen wir den Eigentümern der möglichen Potentialflächen mit Rat und Tat zur Seite. Sollten

(1.Entwurf eines Vorranggebiets für Windkraft für die Gemein-de Lonsee)
(1.Entwurf eines Vorranggebiets für Windkraft für die Gemein-de Lonsee)