Lonsee informiert
Feuerwerksverbot vom 02.01. - 30.12.
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass Feuerwerke und andere pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 im Zeitraum vom 02.01. bis zum 30.12. nach § 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung nicht abgebrannt oder verwendet werden dürfen. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde von dem Feuerwerksverbot in dem oben genannten Zeitraum absehen. Eine Ausnahmegenehmigung kann jedoch nur aus einem begründeten Anlass zugelassen werden. Sie kann zudem nur an Personen mit entsprechender Befähigung nach § 20 Sprengstoffgesetztes oder Personen mit einer Erlaubnis gemäß § 7 oder § 27 Sprengstoffgesetz ausgesprochen werden. Anträge bitte rechtzeitig vor dem gewünschten Termin an Greiner@Lonsee.de stellen. Wir bitten um Beachtung! Fachbereich II