Gemeinde Lonsee

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Lonsee informiert

Abschaffung der Kinderreisepässe

Der Bundestag hat am 07. Juli 2023 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der den Kinderreisepass abschafft. Folgende Regelungen sind zu beachten: Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Die Beantragung von Reisepässen oder Personalausweisen von deutschen Staatsangehörigen kann weiterhin, wie gewohnt mehrjährig und unabhängig von ihrem Alter, erfolgen. Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen für die Kleinen einen Ausweis, auch innerhalb der EU. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und vollkommen ausreichend (gilt für Erwachsene und Kinder). Geht es in Länder außerhalb der EU, ist ein Reisepass nötig. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein.