Lonsee informiert
Private Hühnerhaltung
Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, das eine private Hühnerhaltung beim Veterinäramt des Landratsamt Alb-Donau-Kreis registriert werden muss, die Registrierung ist kostenlos. Ab 26 Hühner müssen diese zusätzlich bei der Tierseuchenkasse in Stuttgart angemeldet werden.
Außerdem weisen wir auf die derzeit gültige Stallpflicht für alle Geflügelhalter im Alb-Donau-Kreis hin. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage des Alb-Donau-Kreises (www.alb-donau-kreis.de).