Gemeinde Lonsee

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29.09.2020 - Drohnenflüge

Drohnenflüge
Aus gegebenem Anlass und aufgrund zahlreicher Beschwerden seitens der Bürger möchten wir Sie ausdrücklich auf die bundesweite Verordnung „zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“, sog. Drohnen, hinweisen.
Die Verordnung des „Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur“ gilt seit April 2017.
 
Wer darf eine Drohne fliegen?
Das fliegen von Drohnen ist ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt. Wiegt eine Drohne jedoch mehr als 2kg, liegt das Mindestalter bei 16 Jahren.
 
Wo darf eine Drohne geflogen werden?
Sowohl über Wohngebieten als auch über Krankenhäusern, Unglücksstellen, Flughäfen, Industrieanlagen, Menschenansammlungen und Naturschutzgebieten ist das Fliegen einer Drohne verboten.
Ist jedoch das Eiverständnis aller Eigentümer vorhanden, ist das Fliegen über Wohngrundstücken gestattet.
Die Drohne muss sich an jedem Ort und zu jeder Zeit im Sichtfeld des Lenkers befinden.
 
Wann wird eine Genehmigung/ Führerschein benötigt?
Bei einem Drohnengewicht von unter 5kg ist keine Genehmigung erforderlich. Jedoch wird für jede Drohne über 2kg ein Drohnenführerschein benötigt.
Außerdem besteht für jede Drohne über 250g eine Kennzeichnungspflicht.
Auf den Drohnen muss die vollständige Adresse des Eigentümers gut lesbar und feuerfest angebracht sein.
Für eventuell entstehende Schäden empfiehlt es sich eine Versicherung abzuschließen.
 
Bei Missachtung kann dem Lenker eine Geldstrafe bis in den hohen 5-stelligen Bereich oder ein Strafverfahren drohen.