Gemeinde Lonsee

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Windkraftanlagen Ettlenschieß

Die Technischen Werke Schussental beabsichtigen die bestehenden vier kleineren Windkraftanlagen in Ettlenschieß abzubrechen und stattdessen zwei große Windkraftanlagen des Typs Enercon E -115 mit 3 MW Nennleistung und einer Gesamthöhe von 205 m zu bauen.
Bisher hatten die vier bestehenden Anlagen eine Nennleistung von je 0,6 MW bei einer Gesamthöhe von 97 m.
Bereits im Vorfeld der Gemeinderatssitzung hatte der Geschäftsführer der TWS die betroffenen Landwirte sowie den Ortschaftsrat/Gemeinderat als auch die Bevölkerung umfangreich informiert. Dies wurde auch von allen Beteiligten als sehr lobenswert und vorbildlich anerkannt.
Bei den Gesprächen kristallisierten sich zwei Problempunkte heraus, die letztendlich auch zur Ablehnung des Bauantrags führten.
Durch die Existenz des Roten Milans im Plangebiet verlangt der Naturschutz eine Boden-Management-Konzeption. Das bedeutet im Fall von Ettlenschieß konkret, dass sich ca.10 Landwirte abstimmen müssen, was auf den Feldern angebaut wird und wann und wie diese landwirtschaftliche Arbeiten durchgeführt werden sollen. Diese sehr unrealistischen Auflagen des Naturschutzes wurden von allen Beteiligten mit großem Unverständnis aufgenommen.
Der zweite Ablehnungsgrund war der Standort der westlichen Anlage, die gerade mal 700 m vom Ort entfernt, gebaut werden soll. Dies war den Vertretern des Ortschaftsrats   und des Gemeinderats aufgrund der zu erwartenden Schallimmissionen deutlich zu nah am Ort. Beide Gremien waren sich einig, dass die „Erneuerbaren Energien“ ausgebaut werden sollen.  Dies soll aber nicht zu Lasten der Bewohner von Ettlenschieß geschehen. Gegen die nördlich platzierte Windkraftanlage gab es keine Einwände, weil diese Anlage einen ausreichenden Abstand zu der Wohnbebauung hat. Aus diesem Grund wurde gegenüber der TWS die Kompromissbereitschaft signalisiert, eine weitere Anlage nördlicher oder östlicher zu akzeptieren. Dies setzt aber ein kompliziertes und aufwendiges Zielabweichungsverfahren voraus.
Die Entscheidung über den Bau der Windkraftanlagen wird aber letztendlich im Landratsamt als zuständige Genehmigungsbehörde getroffen.