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23.06.2020 - Neue Bußgelder aufgrund der StVO-Novelle
Am 28.04.2020 trat die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Dadurch wurden einige Bußgelder wie z.B. das Parken auf dem Geh- oder Radweg deutlich erhöht.
Seither sind u.a. folgende Tatbestände und Bußgeldänderungen einschlägig:
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Bußgeld bis 27.04.2020 |
Bußgeld seit 28.04.2020 |
Parken auf dem Gehweg |
20.-- |
55.— |
Halten auf dem Gehweg |
10.-- |
20.-- |
Parken im absoluten Halteverbot |
15.-- |
25.-- |
Parken im eingeschränkten Halteverbot |
15.-- |
25.-- |
Parken an enger Stelle |
15.-- |
35.-- |
Parken ohne Parkscheibe |
10.-- |
20.-- |
Um Ihnen unnötigen Ärger zu ersparen bittet die Ortspolizeibehörde unbedingt auf die Einhalt5ung der Verkehrsregeln zu achten.
So soll es nicht aussehen: