Gemeinde Lonsee

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Lonsee informiert

Hinweis zum Parken in engen Straßen

In den vergangenen Wochen wurde vermehrt festgestellt,
dass in einigen Straßen innerhalb des Gemeindegebiets Fahrzeuge
so abgestellt werden, dass für den fließenden Verkehr,
keine ausreichende Restfahrbahnbreite mehr verbleibt.
Das Parken ist unzulässig, wenn eine Restfahrbahnbreite von
mindestens 3,05 Metern nicht mehr gewährleistet ist. Diese
Breite ist erforderlich, damit größere Fahrzeuge – wie Feuerwehr,
Müllabfuhr, Winterdienst oder Rettungsdienst – ungehindert
passieren können.
Wir bitten alle Fahrzeughalterinnen und -halter, ihr Parkverhalten
zu überprüfen und beim Abstellen der Fahrzeuge stets
darauf zu achten, dass ausreichend Platz für den Begegnungsverkehr
bleibt. Nur so kann die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge
jederzeit sichergestellt werden.
Fachbereich II